Steuern: Steuererleichterungen ab 2010 für Renten- und Krankenversicherungsbeiträge

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Die Zertifizierungspflicht für steuerlich geförderte Basisrentenverträge wurde 2009 durch das Jahressteuergesetz eingeführt. In der Praxis bedeutet dies, dass lediglich die Beiträge zu einem Basisrentenvertrag als Sonderausgaben ab dem Veranlagungsjahr 2010 deklariert werden können, wenn die Zertifizierungsstelle diese anerkannt hat. Bislang war die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht dafür verantwortlich. Sie wird ab Juli 2010 vom Bundeszentralamt für Steuern abgelöst.

Steuerlicher Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen
Bislang waren die Krankenversicherungs- wie auch die Pflegeversicherungsbeiträge zusammen mit anderen Vorsorgeaufwendungen nur im begrenzten Maße steuerlich absetzbar. Die Höchstbeträge sind künftig auf 2.800 Euro angehoben worden. Auf diese Weise soll das Gleichheitsprinzip gewährleistet werden. Es wird somit sicher gestellt, dass alle Krankenversicherungsbeiträge, die dem Leistungsniveau der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entsprechen, voll steuerlich geltend gemacht werden können. Als Sonderausgaben sind wenigstens die Beiträge für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung zu berechnen, wobei die Abzugsmöglichkeiten für privat wie auch für gesetzlich Krankenversicherte gelten und lohnsteuerlich wirksam werden. Für privat Krankenversicherte gilt, dass jeder einzelne Vertrag steuerlich begünstigt werden kann.

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