Die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent, zuzüglich Solidarzuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, werden sofort von der jeweiligen Bank an das Finanzamt abgeführt.
Sparerpauschbetrag und Kapitalvermögen
Für den Kapitalanleger gilt ab 1. Januar 2009 der Sparerpauschbetrag bei Alleinstehenden von 801 Euro und bei einer Zusammenveranlagung von Ehepaaren von 1.602 Euro. Auf diese Weise wurden der bis dahin geltende Sparerfreibetrag und die Werbungskostenpauschale zusammengelegt und lösen nun die alte Regelung ab. Der Sparerpauschbetrag bezieht sich auf Dividenden und Zinsen sowie auf Erträge aus dem Verkauf von Termingeschäften und Kapitalanlagen.
Abzugsverbot von Werbungskosten
Neu ist auch, dass mit der Einführung der Abgeltungssteuer für den Erwerb von Wertpapieren ab Jahresbeginn 2009 die bis Ende 2008 geltende Spekulationsfrist auf Wertpapieranlagen wie auch das Halbkünfteverfahren nicht mehr in Kraft ist. Somit wird der tatsächliche Werbungskostenabzug ausgeschlossen. Zinsen und Dividenden unterliegen somit in voller Höhe der Abgeltungssteuer. Erträge von Aktien, die vor dem 31. Dezember 2008 gekauft wurden, bleiben unter der Voraussetzung steuerfrei, wenn die Papiere länger als ein Jahr im Depot gehalten wurden.
Lebensversicherungen und Abgeltungssteuer
Gewinne aus Kapitallebensversicherungen, die nach 2005 abgeschlossen wurden, unterliegen zur Hälfte der Besteuerung. Verbunden damit ist die Voraussetzung, dass sie als Altersvorsorge nach dem 60. Geburtstag ausgezahlt werden und eine Laufzeit von wenigstens zwölf Jahren aufweisen. Wird eine Lebensversicherung, die noch keine zwölf Jahre bestanden hatte, nach dem 1. Januar 2009 verkauft, greift ebenfalls die Abgeltungssteuer.
Anlageentscheidung
Wer ab 2009 Wertpapiere wie Aktenanlagen gekauft hat, kann dennoch höhere Renditen als mit einer konventionellen Sparform erzielen. Jedoch kann durch die Abgeltungssteuer wie auch durch steigende Zinsen der Vorteil geringer ausfallen als bisher.

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