Das Finanzamt erkennt jedoch bei der Einkommensteuererklärung nur die Rechnungen an, die in Form von Überweisungsbelegen vorgelegt werden. Werden Beträge bar an einen Dienstleister gezahlt, winkt keine steuerlicher Abzugsmöglichkeit.
Steuerabzüge für helfende Hände im Haushalt
20 Prozent zieht der Fiskus von Fahrt-, Lohn- und Maschinenkosten von der Steuerschuld ab, wobei Materialkosten grundsätzlich außenvorbleiben. Außerdem berücksichtigt das Finanzamt steuerlich Hilfen im Haushalt für pflegebedürftige Menschen, Gärtner oder Reinigungskräfte, die Beschäftigung von Mini-Jobbern sowie Handwerkerarbeiten. Der Steuervorteil wird von der anfallenden Einkommensteuer abgezogen, wobei sich der Abzug auch positiv auf den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer auswirkt.
Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte sichern
Ein entsprechender Freibetrag kann sich jeder vorab auf seiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Auf diese Weise wird bereits mit dem nächsten Einkommen weniger Lohnsteuer entrichtet. Wer eine Haushaltshilfe nicht über das ganze Jahr anstellt, kann dennoch profitieren. Bis zu 510 Euro kann jeder Steuerzahler jährlich als Steuerabzug geltend machen.
Wird jede Dienstleistung akzeptiert?
Die Bandbreite für Dienstleistungen, die steuerlich vom Finanzamt anerkannt wird, ist groß. Handwerkerleistungen gehören dazu, wobei nicht alles, was helfende Facharbeiterkräfte im eigenen Haushalt leisten, steuerlich berücksichtigt wird. Profitieren kann nur derjenige, der einen Handwerker für Reparaturen, eine Wartung oder einen Austausch von defekten Teilen anstellt. Ausgeschlossen von steuerlichen Begünstigungen sind Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Neubau von Wohnraum stehen oder sich auf staatlich geförderte Sanierungen im CO2- Gebäudesanierungsprogramm der KfW- Bank beziehen.
Kinderbetreuung durch Au-pair- was muss beachtet werden?
Au-Pair- Mädchen betreuen nicht nur Kinder, sondern machen sich auch im Haushalt nützlich. Das Tätigkeitsfeld sollte in einem Vertrag schriftlich definiert werden. Die Hälfte des Taschengeldes für das Au-Pair- Mädchen, die Verpflegung sowie auch der Wert der Unterkunft werden steuerlich als haushaltsnahe Tätigkeiten berücksichtigt. Hinzu kommt, dass Kinderbetreuungskosten für die Unterkunft und die Bezahlung an ein Au-Pair- Mädchen in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden können.

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