Das Alterseinkünftegesetz eröffnet den Vorsorgesparern neue Möglichkeiten, steuerliche Vorteile zu nutzen, und zwar orientiert an der Form der gewählten Vorsorge.
Drei-Schichten-Modell unterscheidet steuerliche Behandlung
Die Altersversorgung ruht in Deutschland auf drei wichtigen Säulen: dem öffentlich- rechtlichen Pflichtsystem, also der gesetzlichen Altersvorsorge, sowie der privaten und betrieblichen Altersvorsorge. Mit dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes wurde ein so genanntes Drei- Schichten- Modell für die steuerliche Behandlung von Beitragszahlungen und Leistungen von Altersvorsorgeprodukten entwickelt.
Zur ersten Schicht gehören die Basisversorgung durch gesetzliche Rentenleistungen und Leistungen aus landwirtschaftlichen Altersklassen, der privaten Leibrentenversicherung und den berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Die zweite Schicht umfasst die kapitalgedeckte Zusatzversorgung durch die klassische Riester- Rente und die betriebliche Altersvorsorge. Sonstige Vorsorgeprodukte werden in der dritten Schicht dieses Modells geführt. Sie umfassen kapitalbildende Lebensversicherungen oder private Rentenversicherungen.
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Zusatz- und Basisversorgungen der nachgelagerten Steuer unterliegen. Konkret bedeutet dies, dass die eingezahlten Beträge steuerfrei sind, während im Ruhestand alle Auszahlungen der Steuerpflicht unterliegen. Beiträge zur Kapitallebensversicherungen und zur privaten Rentenversicherung werden in der Regel aus dem versteuerten Monatseinkommen geleistet
Steuern sparen für die Rente
Zusatzversorgungen werden nachgelagert besteuert. Konkret bedeutet dies, dass alle Einzahlungen nicht besteuert werden, während in der Auszahlungsphase nachgelagert besteuert wird. Hinsichtlich der Basisversorgung erfolgt die nachgelagerte Besteuerung schrittweise. Der Gesetzgeber verfolgt das Ziel, Arbeitgeber langfristig zu entlasten, da Steuern auf eine Rente meist niedriger ausfallen als auf ein Einkommen während der Erwerbstätigkeit, solange jedenfalls keine steuerpflichtigen Zusatzeinnahmen vorliegen.
Zusatzkapital- weniger steuerliche Entlastung
Wer Beiträge zur dritten Schicht, den kapitalgedeckten Zusatzversicherungen wie Kapitallebensversicherungen oder private Rentenversicherungen, leistet, kann in der Regel nicht von steuerlichen Förderungen ausgehen wie es bei den anderen Vorsorgemöglichkeiten der Fall ist. Versicherungsnehmer zahlen die Beiträge meist aus einem versteuerten Einkommen. Nur unter besonderen Voraussetzungen werden spätere Kapitalauszahlungen steuerlich begünstigt.

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