Steuern: Wie nimmt die Abgeltungssteuer Einfluss auf eine Kapitalanlage?

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Galten früher der Sparerfreibetrag und die Werbungskostenpauschale, sind diese unter der Bezeichnung Sparerpauschbetrag nun zusammen gefasst. Seit Jahresbeginn 2009 können private Anleger den Sparerpauschbetrag für ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen zugrunde legen, und zwar bei Alleinstehenden in Höhe von 801 Euro und bei einer Zusammenveranlagung von Eheleuten in Höhe von 1.602 Euro. Jedoch werden nicht nur Dividenden und Zinsen im Sparerpauschbetrag erfasst, sondern auch alle Gewinne aus der Veräußerung von Termingeschäften und sonstigen Kapitalanlagen. Ausgeschlossen ist seit diesem Stichtag der Abzug von Werbungskosten.

Worauf bezieht sich eigentlich die Abgeltungssteuer konkret?

Unter das neue Steuerverfahren fallen alle Erträge aus Kapitalanlageprodukten wie Dividenden und Zinsen. Das Halbeinkünfteverfahren, bei dem Gewinne lediglich bis zur Hälfte der Gewinne einer Steuer unterlagen, entfällt komplett. In der Praxis bedeutet dies, dass Dividenden in voller Höhe der Abgeltungssteuer unterliegen. Ebenso davon betroffen ist die Besteuerung von Spekulationsgewinnen nach einem Wertpapierverkauf innerhalb eines Jahres, womit auch Kursgewinne der Steuer unterworfen sind. Für alle Fondsanteile und Wertpapiere, die nach dem 1. Januar 2009 gekauft wurden, gilt die 25-prozentige Abgeltungssteuer.

Greift die Abgeltungssteuer auch bei Lebensversicherungen?

Lebensversicherungen dienen nicht nur als finanzielle Absicherung im Todesfall, sondern vielmehr als Altersvorsorgeprodukt. Für Policen aus kapitalbildenden Lebensversicherungen, die ab dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden, gilt, dass die Erträge bis zur Hälfte bei Fälligkeit der Steuer unterliegen. Zu den Bedingungen gehört, dass der Vertrag wenigstens zwölf Jahre lang gehalten wurde und die Ablaufleistung nicht vor dem 60. Geburtstag des Versicherten ausgezahlt wird. Die Abgeltungssteuer greift hierbei nicht, da ansonsten eine nicht gewollte Privilegierung das Resultat wäre, weil letztendlich nur 12,5 Prozent von der Kapitalleistung der Steuer unterliegen würden. Ausnahme: Wird die Lebensversicherung vor dem Ablauf von zwölf Jahren verkauft, greift die Abgeltungssteuer in voller Höhe.

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