Damit ein Bausparkassen-Kredit als Negativdarlehen genutzt werden kann, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. So muss der Kreditnehmer nachweisen, dass sich das Darlehen innerhalb von 80 Prozent des Beleihungswertes absichern ließe. Im Grundbuch dürfen keine weiteren Bausparkassen eingetragen sein. Die Immobilie darf nicht ohne Wissen der Bausparkasse beliehen oder veräußert werden. Auf Verlangen ist die grundpfandrechtliche Besicherung jederzeit vorzunehmen.
Negativdarlehen sind prädestiniert für Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben, die mithilfe eines Bauspardarlehens finanziert werden. Das die Zinsen der Kredite meist gering ist wirkt sich der Wegfall der Notargebühren deutlich auf die Höhe der Gesamtkosten aus.
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