Wird der Bausparvertrag als Renovierungsrücklage genutzt, sollte die Bausparsumme auf den Betrag begrenzt werden, der tatsächlich für bauliche Maßnahmen benötigt wird. Darüber hinausgehende Ersparnisse im Bausparvertrag sind nicht sinnvoll: Die Guthaben werden bei anderen Anlagen besser verzinst.
Dient der Bausparvertrag einem künftigen Bau- oder Erwerbsvorhaben mit entsprechend größerem Finanzierungsvolumen, ist eine Aufstockung ebenfalls nicht immer zielführend. Je nach Bauspar-Tarif kann die Tilgungsdauer sehr kurz sein, was gleichbedeutend mit sehr hohen monatlichen Raten ist. Wird ein zu großer Teil der Finanzierung über einen Bausparvertrag abgedeckt, können diese möglicherweise nicht gestemmt werden – die Folge ist der Verzicht auf Teile des Bauspardarlehens.
Ist bereits genügend Bausparguthaben vorhanden, können weitere kapitalbildende Maßnahmen auch über Tages- und Festgeldkonten, Banksparpläne und Wertpapiersparpläne erfolgen. Sparer sichern sich dadurch nicht nur höhere Renditen, sondern auch mehr Flexibilität.
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