Sicheres Geld: Was ist die EU-Einlagensicherung?

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In allen Mitgliedstaaten der EU gilt seit dem 30.06. 2009, dass Guthaben von Bankkunden bis zu 50.000 Euro (beziehungsweise 50.000 Einheiten in einer anderen EU-Währung) zu 100 Prozent durch die gesetzliche Einlagensicherung der Mitgliedstaaten geschützt sein müssen. Der Schutz gilt somit für Banken von Euro-Mitgliedstaaten genauso wie für britische oder osteuropäische Institute.

Zum 31.12. 2010 wird die EU-Einlagensicherung weiter verbessert. Dann sind in der gesamten Gemeinschaft Guthaben bis zu 100.000 Euro pro Kunde zu 100 Prozent geschützt. Zudem soll die Entschädigung im Ernstfall dann binnen drei Tagen über die Bühne gehen.

Gegenüber der früheren Einlagensicherung von 1998 bedeutet dies eine Verbesserung: Bis zum vergangenen Jahr deckte die gesetzliche Einlagensicherung nur Guthaben bis 20.000 Euro pro Kunde ab und sah darüber hinaus einen Selbstbehalt in Höhe von 10 Prozent vor.

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