Die Zinsbindung hat allerdings auch Nachteile. Einer davon betrifft die Kündigung: Ein Immobilienkredit mit Zinsfestschreibung kann nicht ohne Weiteres gekündigt werden. Zustimmen muss die Bank nur, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere die Veräußerung der Immobilie.
Liegt ein wichtiger Grund vor, muss dennoch eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden. Deren Höhe ist durch die Rechtsprechung aber weitgehend geregelt. Anders sieht es bei einer Kündigung ohne wichtigen Grund aus: Dann können Banken die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung nach billigem Ermessen festlegen.
Eine Kündigung ohne Kosten ist bei Immobilienkrediten mit Zinsbindung erstmalig nach Ablauf von zehn Jahren ab dem Zeitpunkt der vollständigen Auszahlung möglich. Ein weiterer Nachteil langer Zinsbindungen: Sinken die Zinsen am Markt, kann davon nicht profitiert werden. Im schlimmsten Fall werden die Konditionen einer Hochzinsphase für Jahrzehnte zementiert.
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