Eine Ausnahme bilden Kündigungen aus wichtigem Grunde. In diesen Fällen ist die Bank zum einen verpflichtet, der Kündigung zuzustimmen, zum anderen muss sie sich bei der Bemessung der Vorfälligkeitsentschädigung auch an bestimmte Regeln halten.
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Immobilie veräußert wird. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Verkauf aufgrund von finanziellen Nöten oder wegen eines aus beruflichen Gründen unerlässlichen Umzugs erfolgt. Nicht zu den wichtigen Gründen im gesetzlichen Sinne zählen ein sinkendes Zinsniveau oder eine überraschende Erbschaft.
Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund gelten für die Vorfälligkeitsentschädigung verschiedene Regeln. Banken müssen zum Beispiel die Zinsen für Pfandbriefe anstelle der für öffentliche Anleihen als internen Wiederanlagezins zugrunde legen. Auch muss davon ausgegangen werden, dass der Kredit nach 10 Jahren (kostenfrei) zurückbezahlt worden wäre und der Kreditnehmer alle vertraglich eingeräumten Möglichkeiten zu Sondertilgungen genutzt hätte.
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