In finanziellen Angelegenheiten vertrauen deutsche Sparer und Anleger erfahrungsgemäß dem Staat. Eine Zertifizierung wird deshalb oft fälschlicherweise mit einer besonderen Kontrolle durch den Gesetzgeber gleichgesetzt. Tatsächlich bezieht sich die Einstufung jedoch nur auf einige Eckdaten. So setzt die Zertifizierung als Riester-Vertrag zu Beispiel voraus, dass maximal 30 Prozent des Vertragsguthabens bei Rentenbeginn als Kapitalabfindung ausbezahlt werden dürfen und der Rest als monatliche Rente fließen muss.
Viele staatlich geförderte Angebote sind deutlich zu teuer. Das haben Studien und Untersuchungen von Verbraucherschützern genauso ergeben wie solche von Wirtschaftsforschungsinstituten. Bei der Suche nach einem geeigneten Vertrag sollten Sparer deshalb Kriterien wie die Höhe der garantierten Rente und die Ertragskraft des Versicherers zugrunde legen.
Untersuchungen zeigen, dass bei einigen Riester-Verträgen mehr als ein Fünftel der einbezahlten Beiträge für Abschluss- und Verwaltungskosten abgeht und die Rendite im schlimmsten Fall negativ ist.
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