Einlagensicherung der Versicherer: Was leistet Protektor?

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Kommt es zu einer Pleite, kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Übertragung der Vertragsbestände des bankrotten Versicherers auf den Sicherungsfonds anordnen. Der Sicherungsfonds gewährleistet als Auffanggesellschaft alle Ansprüche aus bestehenden Lebensversicherungsverträgen. Dazu zählen auch bereits gewährte Überschussanteile, Dynamisierung etc.

Reichen die Mittel des Fonds zur Gewährleistung der Ansprüche nicht aus, sieht das Gesetz die Möglichkeit einer Kürzung der Ansprüche um bis zu 5 Prozent vor. In der Vergangenheit hat sich Protektor bereits bewährt: Die Auffanggesellschaft führt seit einigen Jahren den Vertragsbestand der Mannheimer Lebensversicherung AG fort.

Die Einlagensicherung der Versicherer ist auch für Anleger von Bedeutung, die sich für Tagesgeldanlagen von Versicherern entscheiden: Bei diesen handelt es sich rechtlich betrachtet ebenfalls um Kapitalisierungsprodukte.

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