Einfacher werden in jedem Fall Kreditkündigungen durch Kreditnehmer: Die Kündigung und Rückzahlung ist bei ab dem 11.06. vergebenen Krediten vom ersten Tag an möglich. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung wurde vom Gesetzgeber limitiert: Bei einer Restlaufzeit von mehr als 12 Monaten dürfen Kosten in Höhe von maximal 1 Prozent des Ablösesaldos anfallen, bei kürzeren Restlaufzeiten nur 0,5 Prozent.
Die Kosten einer etwaigen Restschuldversicherung müssen künftig im Effektivzins berücksichtigt werden. Das gilt allerdings nicht, wenn die Police nachgewiesenermaßen unabhängig vom Darlehensvertrag ist. Deshalb sind für die Praxis keine gravierenden Änderungen bei Restschuldversicherungen zu erwarten.
Die neuen Regeln gelten für alle Kredite mit Ausnahme von Immobiliendarlehen und Darlehen unter 200 Euro.
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