Die Todesfallleistung ist nicht kostenlos. Eine Rentenversicherung mit Beitragsrückgewähr bietet spätere eine geringere Rente als eine Police ohne entsprechende Vereinbarung. Sparer sollten sich überlegen, ob ihnen der Schutz für die Hinterbliebenen dies wert ist. Wird eine kapitalbildende Rentenversicherung mit einer Risikolebensversicherung kombiniert, ist eine separate Beitragsrückgewähr nicht erforderlich. Im Todesfall sind die Angehörigen dann über die Leistung der Risikoversicherung abgedeckt.
Bei der steuerlich begünstigten Basisrente ist eine Beitragsrückgewähr grundsätzlich nicht möglich. Im Todesfall fallen die Vertragsguthaben der Versichertengemeinschaft zu. Es kann allerdings eine separate Police abgeschlossen werden, die dann jedoch steuerlich nicht gefördert wird. Kinder oder Ehepartner können über eine Hinterbliebenenrente abgesichert werden, für die das angesparte Kapital genutzt wird. Die Beitragsrückgewähr ist strikt zu unterscheiden von der Rentengarantiezeit, sie sich auf die Zahlung der Rente im Todesfall nach Beginn der Auszahlungsphase bezieht.
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