Rechtlich betrachtet handelt es sich bei ETCs allerdings nicht um einen Fonds, sondern um eine Schuldverschreibung des jeweiligen Emittenten. Damit geht auch ein Emittentenrisiko einher. Bei ETCs wird dieses Risiko jedoch begrenzt, weil die Schuldverschreibungen physisch besichert sind.
Bei einem ETC auf Gold etwa werden effektive Stücke als Deckungsstock hinterlegt, auf die Anleger im Zweifelsfall Zugriff haben. Die physische Besicherung betrifft vornehmlich ETCs auf Edelmetalle. Verderbliche Rohstoffe können auf diesem Weg nicht abgesichert werden.
Entscheidend bei der Wahl eines ETCs ist, dass auch tatsächlich eine physische Besicherung mit dem jeweiligen Edelmetall sichergestellt ist. Dies ist nicht bei allen handelbaren Produkten der Fall. Eine verlässliche Besicherung sieht die Deckung des Fondsvermögens zu 100 bis 105 Prozent mit Edelmetallen vor. In den Emissionsbedingungen sollte zudem ausgeschlossen werden, dass das Metall verliehen oder der Deckungsstock reduziert werden kann.
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