Goldmünzen unterliegen in Deutschland nicht der Mehrwertsteuer. Auf den Kauf von Silbermünzen fällt der ermäßige Satz in Höhe von 7 Prozent an. Für Platin und Palladium werden 19 Prozent fällig. Auf Barren fällt immer Mehrwertsteuer an. Einzige Ausnahme sind Goldbarren mit einer Feinheit von mindestens 995/1000 – hier entfällt die Umsatzsteuer.
Wer mit physischen Edelmetallen einen Spekulationsgewinn erzielt, muss diesen nicht versteuern. Anders verhält sich dies mit Finanzprodukten, die sich auf Edelmetalle beziehen. Hier müssen Gewinne mit der Abgeltungsteuer versteuert werden. Diese beläuft sich auf 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Je nach Art des Finanzprodukts und Zeitpunkt der Einlagerung kann die Steuer durch das Greifen der früher geltenden Spekulationsfrist entfallen.
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