Allen Produkten ist gemeinsam, dass sie fortlaufend an der Börse gehandelt werden können. Ein Ausgabeaufschlag fällt dabei nicht an. Auch die laufenden Verwaltungsgebühren von ETPs sind moderat. Unterschiede finden sich in der rechtlichen Konstitution und den damit einhergehenden spezifischen Produktrisiken sowie in den Basiswerten, die mit den jeweiligen Produktarten abgebildet werden.
ETFs sind rechtlich betrachtet Fonds. Mit ihnen werden zum Beispiel Aktien- oder Rentenindizes abgebildet. Ein Emittentenrisiko besteht nicht, da die Gelder der Anleger von denen der Bank oder Fondsgesellschaft strikt getrennt sind. Einige ETFs bilden ihren Basiswert allerdings über Swap- und Termingeschäfte nach. In diesen Fällen tragen Anleger das so genannte Kontrahentenrisiko. Ob und in welchem Umfang dies der Fall ist, kann im Emissionsprospekt eingesehen werden.
ETCs beziehen sich ausschließlich auf Rohstoffe, wie z.B. auf Gold. Rechtlich handelt es sich um eine Schuldverschreibung des jeweiligen Emittenten. Die Wertpapiere werden jedoch gesondert besichert. Bei Gold-ETCs kann dies z.B. eine Deckung des Fondsvermögens durch Goldbarren bedeuten.
ETNs sind eine relativ neue Produktart. ETNs können sich auf Volatilitätsindizes, Devisen oder Aktienindizes beziehen. Auch hier handelt es sich um Schuldverschreibungen. Diese können, müssen jedoch nicht besichert sein.
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