Girokonto-Wechsel: Banken bieten Umzugsservice

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Unternehmen, die vertragsgemäß fällige Rechnungen im Lastschriftverfahren einziehen, sollten bis spätestens zwei Wochen vor dem nächsten Einzugsintervall informiert werden. Kommt es nach der Löschung des alten Kontos beziehungsweise wegen fehlender Guthaben zu einer Rücklastschrift, kann dies teuer werden: Bis zu 25 Euro stellen einige Mobilfunkunternehmen für die Rückbuchung in Rechnung. Darüber hinaus kann es zu erheblichen Unannehmlichkeiten, wie etwa einer Simkarten-Sperrung, kommen. Wer regelmäßig Guthaben vom Girokonto im Lastschriftverfahren zu einem Tagesgeldkonto bei einer anderen Bank einziehen lässt, sollte hier die entsprechende Mitteilung ebenfalls nicht vergessen.

Auf dem neuen Konto sollten zudem rechtzeitig alle Daueraufträge eingerichtet werden, damit keine Zahlungsziele überschritten werden. Immer mehr Banken bieten Neukunden beim Kontowechsel einen Umzugsservice. Die neue Bank informiert dann alle Zahlungsempfänger und richtet Daueraufträge neu ein. Kosten fallen dafür bei fast allen Angeboten nicht an.

Der erste Zahlungslauf sollte dann manuell überprüft werden – auf den Umzugsservice der neuen Bank können anfallende Kosten durch Retouren nicht abgewälzt werden.

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