Der Marktwert eines Hauses ist eine wichtige Orientierungsgröße. Wird beispielsweise ein Haus vollkommen zerstört, sollte die Wohngebäudeversicherung so viel Geld zahlen, dass wieder ein gleichwertiges Haus errichtet werden kann. Ein Festschreiben des Marktwertes erübrigt sich, weil sich die Baukosten permanent ändern. Die gleitende Neuwertversicherung ist die Regel, wenn es darum geht, den Wert eines Hauses zu ermitteln. Auf der Grundlage, welchen Wert die Immobilie im Jahr 1914 gehabt hätte, ermitteln die meisten Wohngebäudeversicherungen nach wie vor den Wert eines Wohngebäudes. Dieses Jahr wird als Berechnungsgrundlage von Versicherern gewählt und als „Wert 1914“ bezeichnet. Basierend darauf wird der Wiederaufbauwert durch den Baupreisindex dividiert. Dieser Index wird jährlich vom Statistischen Bundesamt ermittelt.
Risikoanalyse als Bemessungsgrundlage
Wer seinen individuellen Versicherungsbedarf ermitteln will, muss seine Gefahren alle auf den Prüfstand stellen, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Eine umfassende Risikoanalyse schafft oft Klarheit. Zu den zentralen Fragen gehören die nach dem Standort und den Risiken. Eine umfassende Absicherung von Sturmschäden macht beispielsweise dann Sinn, wenn das Gebäude in einer oft von Stürmen betroffenen Region steht und darüber hinaus in unmittelbarer Nachbarschaft von Bäumen. Auch in Bezug auf möglicherweise veraltete Wasserleistungen, kann eine Risikoanalyse vor einer Unterversicherung im Schadensfall schützen. Erhöhen sich die Risiken durch lange Frostperioden in bestimmten Regionen, können auch häufiger Leitungswasserschäden auftreten. Wer stolzer Besitzer eines Aquariums ist, sollte beim Vertragsabschluss gezielt darauf hinweisen, denn nicht alle Wohngebäudeversicherungen kommen für Wasserschäden auf, die durch ein defektes Aquarium entstehen. Wer sich nicht sicher ist, muss mit seinem Versicherer Rücksprache halten, wenn es um die Bewertung einzelner Risiken geht, die gegebenenfalls durch eine Zusatzpolice abgesichert werden können.
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