Hausratversicherung: Welche Kosten werden übernommen?

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Eine Neuwertversicherung versichert alle Werte, das heißt, wird bei einem Schaden der Hausrat komplett zerstört, geht der Versicherer mit dem Neuwert in Leistung. In der Praxis bedeutet dies, dass der Betrag erstattet wird, der für eine Wiederbeschaffung erforderlich ist. Hält sich der Schaden in Grenzen und kann ein beschädigter Gegenstand repariert werden, werden bei Sachschäden auch diese Kosten von der Hausratversicherung übernommen. Der Schadenersatz beinhaltet auch Wertminderungen. Beim herkömmlichen Hausratversicherungsschutz sind für Wertsachen und Fahrräder Höchstgrenzen berücksichtigt. Wer jedoch teure Wertsachen besitzt oder neben seinen herkömmlichen Fahrrädern auch teure Rennräder sein eigen nennt, sollte sich um eine ausreichende Absicherung kümmern. Wenn nötig, lassen sich hohe Sachwerte über Zusatzpolicen absichern.

Was wird darüber hinaus erstattet?
Eine Hausratversicherung tritt nicht nur für alle direkt entstandenen Schäden ein, sondern übernimmt auch Kosten für das Aufräumen und Entsorgen nach einem Schadensereignis. Nicht selten wird eine Wohnung durch Feuer, Sturm oder Hagel für die Zeit der Reparaturen unbewohnbar. Übergangsweise können die Geschädigten in einem Hotel unterkommen, dessen Kosten die Hausratversicherung zahlt, wobei Extras bei der Unterbringung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Meist zahlt der Versicherer für maximal 100 Tage, aus einen fest definierten Tagessatz begrenzt . Gezahlt wird auch, wenn nach einem Einsatz der Feuerwehr beispielsweise durch Löschwasser oder Chemikalien Schäden entstanden sind, die nicht die Folge der eigentlichen Ursache sind.

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