Hausratversicherung: Worauf muss der Versicherte im Schadensfall achten?

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Ist ein typischer Hausratsversicherungsschaden eingetreten, verlangt der Versicherer in aller Regel eine detaillierte Aufstellung der entwendeten Gegenstände. Beschädigte Dinge sollten nicht entsorgt werden, bevor ein Gutachter der Hausratversicherung diese in Augenschein genommen hat.

Frühzeitig Werte erfassen
Wer eine Hausratversicherung abschließen will, vereinbart die Höhe der Versicherungssumme, die unter anderem auch Einfluss auf die Beitragshöhe nimmt. Damit eine Unterversicherung vermieden wird, sollte die Versicherungssumme auch wirklich alle zum Hausrat gehörenden Dinge absichern. Im Laufe der Jahre steigt sich der Wert einer Wohnungseinrichtung, unter anderem durch teure elektronische Geräte. Parallel dazu kann sich der Wert auch durch eine Veränderung der familiären Lebenssituation ändern, wenn beispielsweise Kinder ausziehen. Es macht daher Sinn, regelmäßig das Versicherungsdepot zu überprüfen und die Beiträge anpassen zu lassen. Verfügt der Versicherte über hohe Werte wie Schmuck, Gemälde oder Antiquitäten, sollten Fotos gemacht und Kaufbelege sowie Expertisen aufgehoben werden.

Versicherungsschutz greift nicht immer
Wird dem Versicherungsnehmer grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen oder wurde ein Schaden gar bewusst herbeigeführt, entfällt der Versicherungsschutz. Auch das neue Versicherungsvertragsgesetz, das die Bedingungen hinsichtlich der Fahrlässigkeit gelockert hat, schützt nicht in jedem Falle vor dem Verlust oder vor Einschränkungen beim Versicherungsschutz. Nach einem Raub oder Einbruch muss sofort die Polizei hinzugezogen werden, zeitgleich ist die Versicherung zu informieren. Auch sogenannte Gefahrenerhöhungen mindern den Schutz. Steht beispielsweise über einen langen Zeitraum ein Gerüst am Haus des Versicherten oder eine Wohnung über einen langen Zeitraum leer, muss der Versicherte nicht selten mit einer Einschränkung des Versicherungsschutzes durch die spezielle Gefahrenerhöhung rechnen. Bereits bei der Unterzeichnung einer Versicherungspolice werden entsprechende Fragen gestellt, die wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen, wenn man sich im Schadensfall nicht mit einer Leistungsminderung konfrontiert sehen möchte.

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