Die Tarifmodelle orientieren sich am Bedarf. In der Regel bieten Versicherer drei Varianten an. Zum einen kann eine Fahrzeugversicherung vereinbart werden. Jeder, der mit dem im Vertrag angegeben Fahrzeug unterwegs ist, gilt dann als abgesichert. Anders gestalten sich die Bedingungen bei der Fahrerrechtsschutzversicherung. Hierbei ist lediglich der Versicherungsnehmer geschützt, jedoch nur dann, wenn er nicht mit seinem eigenen Fahrzeug unterwegs ist. Dieser Versicherungsschutz richtet sich in erster Linie an Versicherte, die häufig mit einem Firmenauto unterwegs sind.
Einen umfassenderen Schutz bietet die Verkehrsrechtsschutzversicherung, die nicht nur den Versicherten, sondern darüber hinaus auch alle Familienmitglieder absichert. Dieser Schutz greift auch dann, wenn ein fremdes Fahrzeug genutzt wird. Einige Versicherungsunternehmen bieten auch Policen an, die den Versicherten als Fahrradfahrer, Fahrgast oder sogar als Fußgänger absichern
Rechtsschutz für Vielfahrer unentbehrlich
Insbesondere diejenigen, die privat oder beruflich oft mit dem Auto unterwegs sind und auch ins Ausland reisen, sollten auf den Verkehrsrechtsschutz nicht verzichten. Gerade im Ausland, wo sich sprachliche Barrieren auftun und andere Rechtslagen zugrunde gelegt werden, kann sich ein solcher Schutz als vorteilhaft erweisen. Die klassische Verkehrsrechtsschutzversicherung gilt in der Regel europaweit sowie auch in den angrenzenden Mittelmeerstaaten
Nicht jeder Fall wird übernommen
Wie immer kommt es auf die Vertragsbedingungen an und in der Praxis zeigt sich dann meistens, welche Kosten bei rechtlichen Auseinandersetzungen übernommen werden. Nicht zwingend übernimmt der Versicherer die Kosten für alle Rechtsstreitigkeiten. Geht es beispielsweise um Bußgelder, die wegen ordnungswidrigem Halten oder Parken verhängt wurden, zahlen die meisten Versicherungen nicht. Mit Einschränkungen bei einer Familienrechtsschutzversicherung muss auch gerechnet werden, wenn volljährige Kinder, die noch nicht berufstätig sind, mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs sind und es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt.
Rat gibt es auch am Telefon
Parallel zum Versicherungsschutz bieten die meisten Gesellschaften auch eine kostenlose telefonische Rechtsberatung an, die oft auf alle rechtlichen Bereiche ausgelegt ist. Jedoch ist es in den meisten Fällen sinnvoller, einen Anwalt des eigenen Vertrauens zu konsultieren, um vor Ort den Sachverhalt zu klären.

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