Rechtsschutzversicherung: Gibt es einen Schutz für alle Fälle?

zurück zur Übersicht

Die Kosten für einen Rechtsanwalt, Gerichtskosten, Gebühren für Sachverständige und Zeugenauslagen schrecken viele Menschen vor einer Auseinandersetzung vor dem Richter ab. Mit einer Rechtsschutzversicherung kann man sich gegen diese Risiken absichern, wenn bei einem Prozess auch Aussicht auf Erfolg besteht.

Was muss beim Vertragsabschluss beachtet werden?
In der Regel gilt, eine Rechtsschutzversicherung frühzeitig abzuschließen und nicht etwa so lange damit zu warten, bis sich ein Rechtsstreit ankündigt. Die meisten Versicherungen sehen daher eine Wartezeit von wenigstens drei Monaten vor. In der Praxis bedeutet dies, dass während dieser Wartezeit die Versicherung noch nicht in Leistung tritt. Lediglich bei der Verkehrsrechtsschutzversicherung ist keine Wartezeit vorgesehen.

Worauf kommt es beim Vertrag an?
Wie bei allen anderen Versicherungsvarianten auch, steht die Höhe der Versicherungssumme auch bei einer Rechtsschutzversicherung im Mittelpunkt. Je höher diese gewählt wird, desto umfassender ist der Schutz. Insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten entstehen schnell hohe Kosten, sodass eine Deckungssumme in der Höhe zwischen 200.000 und 250.000 Euro vereinbart werden sollte.

Welche Vertragslaufzeit sollte man wählen?
Meist sind Rechtsschutzpolicen auf eine Laufzeit von einem Jahr ausgelegt, wobei die übliche Kündigungsfrist von drei Monaten zugrunde gelegt wird. Macht der Versicherte nicht von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, verlängert sich die Police automatisch um ein Jahr. Möglich ist auch, bereits beim Vertragsabschluss eine längere Laufzeit festzulegen. Auf diese Weise kann der Kunde meist von günstigeren Beiträgen profitieren.

Welche Risiken sind nicht versicherbar?
Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließt, muss wissen, dass nicht die Kosten für alle rechtlichen Auseinandersetzungen abzusichern sind. Dazu gehören Bereiche wie Rechtsstreitigkeiten bei einem Bauvorhaben, Grundstücksgeschäfte sowie auch Enteignungen. Darüber hinaus kann kein Versicherungsschutz für Auseinandersetzungen bei Erbangelegenheiten oder für ein Scheidungsverfahren vereinbart werden. Grundsätzlich sind somit alle Bereiche des Lebenspartnerschafts-, Familien- und Erbrechts vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. In Einzelfällen, und auch nur dann, wenn die Versicherungspolice einen Beratungsrechtsschutz für diese speziellen Bereiche beinhaltet, kann die Versicherung die Kosten für Beratungsgespräche übernehmen.

Verwandte Artikel

 
Kommentar schreiben 
Name (Nickname):*
E-Mail (wird nicht veröffentlicht):*
Website:
Summe von 1 + 8 ?:*
* Pflichtfelder Datenschutzrichtlinie