Rechtsschutzversicherung: Grundlagen

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Dabei orientieren sich die Leistungen an den individuellen Anforderungen. Eine Rechtsschutzversicherung bietet dem Versicherten die Möglichkeit, bei einem Rechtsstreit das Honorar für den eigenen Rechtsanwalt, Sachverständigen- und Zeugenentschädigungen wie auch Gerichtskosten erstattet zu bekommen. Je nach Rechtslage und Fall können auch Auslagen für einen Gerichtsvollzieher oder die Kosten der gegnerischen Seite von der Versicherung übernommen werden. Über die Police sind neben dem Versicherten selbst auch der Ehegatte und minderjährige Kinder abgesichert. Bei den meisten Versicherungen sind auch Lebenspartner im Schutz eingeschlossen, vorausgesetzt, dass eine räumliche Lebensgemeinschaft besteht. Bis zu einer bestimmten Altersgrenze sind auch volljährige und unverheiratete Kinder über die Police der Eltern mitversichert, wobei die maximale Grenze das Ende der Berufsausbildung darstellt.

Wann zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht?
Naturgemäß sind Rechtsstreitigkeiten mit der eigenen Rechtsschutzversicherung vom Schutz ausgeschlossen sowie auch rechtliche Auseinandersetzungen zwischen dem Versicherten und einer mitversicherten Person. Grundsätzlich ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind außerdem Straftaten, die mit Vorsatz begangen wurden. Dazu gehören unter anderem Körperverletzungen, Diebstahl und Geldbußen. Geht es um Streitigkeiten im Falle einer Scheidung, tritt die Rechtsschutzversicherung ebenfalls nicht ein; bezahlt wird lediglich ein erstes Beratungsgespräch. Vorsicht: Dies ist jedoch nicht bei allen Versicherungsgesellschaften so, deshalb empfiehlt es sich, vorher nachzufragen.

Leistungsanspruch bestimmt die Beitragshöhe

Die Beiträge einer Rechtsschutzversicherung orientieren sich an den individuellen Anforderungen des Versicherten. So kann beispielsweise eine Selbstbeteiligung die Beitragskosten senken, wobei die Regel gilt: Je höher die Beteiligung, desto niedriger fallen die Versicherungsprämien aus.

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